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Aber auch der Einsatz eines Krankentransportfahrzeuges des DRK konnte unter Umständen eine Einsatzentscheidung sein, damit der z.B. leichtverletzte Patient in kurzer Zeit in einer Rettungsstelle ärztliche Hilfe erhielt. Stützpunkte konnten an geeigneten Gesundheitseinrichtungen dann bestehen, wenn unzumutbare Anfahrtszeiten der Einsatzgruppen durch die territoriale Gliederung im Versorgungsbereich die Stationierung entfernt von der Leitstelle nach sich zogen. Die Einsatzgruppen fuhren wie sonst auch auf Weisung der Leitstelle, sie waren jedoch einschließlich ihrer Fahrzeuge oft sehr weit entfernt untergebracht
Vorraussetzung für die Durchführung eines Transportes war die Anforderung durch einen Arzt oder Zahnarzt. Aber auch durch Patienten selber oder Dritte konnte im Notfall ein Fahrzeug geordert werden. Wie auf dem oberen Bild zu sehen, bestand diese Anforderung aus einem Vordruck. Dieser beinhaltete Angaben wie z.B. Name, Anschrift, Anrufer und Anforderungsgrund. Neben diesen Angaben war der Einsatz in verschiedene Dringlichkeitsstufen unterteilt.
Stufe S: Sofort - bei Unfällen, akut lebensbedrohlichen Erkrankungen, sowie Havarien und Katastrophen
Stufe 1: Dringender Krankentransport - bei potentiell lebensgefährlichen Erkrankungen ohne unmittelbare Gefährdung der Vitalfunktionen einschl. komplizierter Entbindungen, Transport von Frühgeborenen und Infektionskranken sowie bei Beeinträchtigung wichtiger Organfunktionen wie Auge, Ohr u.a. Realisierung in 2 Stunden
---> Stufe S und Stufe 1 sind Einsatzindikationen für die SMH, ausser bei Infektionskrankheiten und komplikationslosen Entbindungen
Stufe 2: Normaler Krankentransport - meist stationäre Einweisung, Realisierung in 8 Stunden
Stufe 3: Ambulante Transporte und Entlassungsfahrten - Anmeldung innerhalb 3 bis 1 Tag vorher
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