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Die Rettungsstellen gehörten vorrangig zum stationären Bereich des Gesundheitswesens. Entsprechend der Festlegungen des Ministeriums für Gesundheitswesen zu Rettungsstellen, vom 4.2.1982, waren diese Einrichtungen vorzusehen an:
- Kreiskrankenhäusern, Orts- und Stadtkrankenhäusern
- Bezirkskrankenhäusern, Kreiskrankenhäusern mit erweiterter Aufgabenstellung und Intensivtherapieabteilungen sowie an ausgewählten Kreiskrankenhäusern
- ausgewählten selbständigen Polikliniken in Territorien ohne Krankenhäusern mit Rettungsstellen
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